Berufsfachschule Pflegeassistenz

Diese Schulform wendet sich an Jugendliche mit Hauptschulabschluss, die Interesse haben, Menschen zu pflegen, zu betreuen und zu versorgen und ihre berufliche Zukunft im Gesundheits- und Pflegebereich sehen. Durch die Ausbildung in der zweijährigen Berufsfachschule Pflegeassistenz erhalten Sie Kenntnisse und Fähigkeiten in der Pflege und lernen praxisnah den Tätigkeitsbereich kennen. Nach bestandener Prüfung können Sie, bei entsprechenden Leistungen, den Sekundarabschluss I – Realschulabschluss oder den Erweiterten Sekundarabschluss I erhalten.

Aufnahmevoraussetzungen:
– Hauptschulabschluss
– eine Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz § 43
– Immunschutznachweis
– Erweitertes Führungszeugnis (Belegart OE)

Unterricht:
Neben dem Berufsübergreifenden Lernbereich findet Unterricht in den Fächern Arbeits- und Beziehungsprozess, Unterstützung von Menschen und Pflege von Menschen statt. Die Praktische Ausbildung erfolgt in Einrichtungen der Pflege und Betreuung.

Kosten:
Es entstehen Kosten für Fahrtkosten zur praktischen Ausbildungsstätte, Erst-Helfer-Kurs, Seminarfahrten, Kopien, Materialien, Lebensmittel.

Abschlüsse:
Es findet neben schriftlichen Abschlussprüfungen in den Fächern Deutsch oder Englisch, Pflege des Menschen und fächerübergreifend aus den Fächern „Arbeits- und Beziehungsprozesse“ und „Unterstützung des Menschen“ eine praktische Prüfung im berufsbezogenen Lernbereich – Praxis – statt.

Beruflicher Abschluss:

Staatlich geprüfte Pflegeassistentin/Staatlich geprüfter Pflegeassistent

Schulischer Abschluss:

Sekundarabschluss I – Realschulabschluss, bei entsprechenden Leistungen ist auch der Erweiterte Sekundarabschluss I möglich.

Anmeldung:

Mit der Anmeldung sind abzugeben:
– tabellarischer Lebenslauf mit aktuellem Lichtbild
– letztes Zeugnis (beglaubigte Kopie)
– ggf. Nachweise über Praktika

Sollte die vorläufige Zusage erfolgen (ca. im April des Jahres), dann sind nachzureichen:
– Die fristgerechte Rücksendung der Erklärung über die Annahme des zugesagten Ausbildungsplatzes
– Polizeiliches Führungszeugnis der Belegart N
– Impfnachweis gem. Biostoffverordnung (Informationen werden mit der vorläufigen Zusage gegeben)

Ausführlichere Informationen erhalten Sie in einer persönlichen Beratung oder über unser Sekretariat.